30 Jahre in anwaltlicher, richterlicher und verwaltungsrechtlicher Tätigkeit prägen die Arbeitsweise unserer Kanzlei. Wir kennen die Denkweise und Vorgehensweise der Anwälte, sowie die der Richter und Verwaltungsjuristen aus langer Erfahrung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Arbeitsrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht mit Fachanwaltsqualifikation.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen Familienrecht, privates Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie im allg. Wirtschafts- und Zivilrecht. Wichtig ist uns eine umfassende persönliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Bei komplexeren fachübergreifenden Problemen ziehen wir externe Kollegen hinzu. Unser Team wird dabei ergänzt durch die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, die wir Ihnen empfehlen, wenn es einmal um andere Rechtsgebiete geht, in denen zusätzliche Expertise benötigt wird.
Neben der juristischen Beratung bieten wir die Zusammenarbeit mit Bausachverständigen, Steuerfachleuten und Wirtschaftsprüfern an.
Ulrich Schulte-Spechtel ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Praxisbereiche liegen darüber hinaus im Immobilienrecht, dem privaten Baurecht und im Familienrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte Für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. und dem Deutschen Anwaltsverein.
Dr. Siegfried Stöckl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte dort auch seine Promotion. 1984 wurde Herr Dr. Stöckl als Rechtsanwalt zugelassen. Die Promotion zum Dr. jur. wurde im Jahr 1986 abgeschlossen. Im Jahre 1992 gründeten er und Rechtsanwalt Peter Rausch die Kanzlei Dr. Stöckl, Rausch & Partner in München. Seine Spezialgebiete sind das Bau- und Immobilienrecht, das Wirtschafts-, Handels-, Arbeits- und Erbrecht.
Julian Stöckl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er am OLG München und in Kalifornien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Gesellschaftsrecht sowie dem Migrationsrecht.
Alexander von Kotzebue studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 1991. Alexander von Kotzebue ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Weitere Spezialgebiete sind das Bau- und Immobilienrecht, sowie das allgemeine Zivilrecht.
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